Albergo Brione

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und dem Boutique Hotel Albergo Brione, im Folgenden als Hotel bezeichnet.

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Minusio / Locarno (Schweiz) Gerichtsstand. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Die AGB sind in Deutsch, Englisch und Italienisch abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend.

3. Definitionen
Schriftliche Bestätigungen / Reservationsbestätigung: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax – und E-Mail-Nachrichten.

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich.

5. Nutzungsdauer
Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags und bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.

6. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen. Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel bis 18:00 Uhr eingetroffen sein.

7. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich pro Nacht und in Schweizer Franken (CHF) einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Service. Die Kurtaxe wird separat verrechnet und richtet sich nach dem Reglement über die Kurtaxen der Gemeinde Minusio. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden (in CHF). Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Bei einer offensichtlichen Falschbuchung aufgrund von systembedingten Fehlern des Buchungssystems, sind die vereinbarten Preise nichtig. Das Hotel hat in diesem Fall das Recht, die Buchung entschädigungslos aufzuheben. Das Hotel kann jederzeit eine Kreditkartengarantie verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.

8. Annullation der Reservation / Gebühren / Annullation
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden 100 % der gebuchten Leistungen der ersten drei Tage des Aufenthaltes in Rechnung gestellt. Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten.

9. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.

10. Tiere
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden.

11. Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) hat der Gast selbst zu sorgen. Das Hotel lehnt jegliche Haftung ab.